Schülermentorenausbildung Radsport



VORBEMERKUNGEN

Das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport möchte in Zusammenarbeit mit den Sportfachverbänden Schülerinnen und Schüler als Mentorinnen und Mentoren ausbilden, die schulsportliche Veranstaltungen gemeinsam mit Lehrerinnen und Lehrern durchführen. Im Sinne einer „Sport- und bewegungs- freundlichen Schule“ sollen sich die Mentorinnen und Mentoren bei der Gestaltung von Projekten (z.B. Pausensport, Projekttage/-wochen), bei der Durch- führung von Arbeitsgemeinschaften oder auch der Mitbetreuung von Schulmannschaften verstärkt beteiligen können.

Auf diese Weise kann das schulische Sportangebot sinnvoll erweitert werden. Junge Menschen erhalten frühzeitig Gelegenheit, sich anspruchsvoll zu enga- gieren und Verantwortung für sich und andere zu übernehmen. Gleichzeitig erwerben sie wichtige Erfahrungen und bereiten sich damit auf die Über- nahme eines Ehrenamtes im Sportverein vor. 

 

AUSSCHREIBUNG

 

Zielgruppe / Lernvoraussetzungen

Schülerinnen und Schüler, die mit Abschluss des laufenden Schuljahres .

- mindestens 15 Jahre alt werden,

- in der jeweiligen Sportart überdurchschnittliche Leistungen erbringen,

- mit ihren Mitschülerinnen und Mitschülern gut umgehen können.

Sie müssen bereit sein, nach ihrer Ausbildung bei schulischen Veranstaltungen oder Kooperationen mit Vereinen Verantwortung zu übernehmen.

 

Ausbildungsumfang

40 Unterrichtseinheiten in einer Woche oder zweimal 20 Unterrichtseinheiten (2 Teillehrgänge).

 

Zielsetzungen

Ziel der Ausbildung ist nicht die Verbesserung der eigenen sportlichen Leistung in der jeweiligen Sportart, im Mittelpunkt steht vielmehr das Erlernen der sportlichen Betreuung von Mitschülerinnen und - schülern. Daher sind Vorerfahrungen in

der jeweiligen Sportart dringend erforderlich.

Die Ausbildung ist auf die Bedürfnisse der Schulen abgestimmt. Sie wird von den Fachverbänden teilweise als Element der Ausbildung zum lizenzierten Übungsleiter anerkannt und sichert den direkten Zugang zur Lizenzausbildung.

 

Kursorte

Kursorte sind in der Regel die Landessportschulen in Ruit, Albstadt-Tailfingen, Steinbach und Schöneck sowie die Ausbildungszentren der Fachverbände.

 

Finanzierung

Die Finanzierung der Schülermentorenausbildung wird gemeinsam von den Sportfachverbänden und dem Ministerium für Kultus, Jugend und Sport getragen. Außerdem unterstützen der 3-Löwen-Takt und die DB die Sportmentorenausbildung.

Von den Schülerinnen und Schülern wird während des Lehrgangs eine Eigenbeteiligung in Höhe von 20 Euro erhoben. Sonderregelungen gelten im Skisport.

 

Gesetzliche Grundlagen

Der Einsatz von Mentorinnen und Mentoren im Rahmen von Schulsportveranstaltungen ist durch die Verordnung des Kultusministeriums über Einrichtung und Aufgaben der Schülermitverantwortung (SMV- Verordnung § 14) rechtlich abgesichert. 

 

MELDUNG

Online-Meldeverfahren/ Kontaktlehrkraft

Jede Schule, die sich am Mentorenprogramm beteiligen will, muss bei der Online-Meldung eine Lehrerin oder einen Lehrer als Kontaktlehrkraft benennen, über den/die die häufig kurzfristige Kommunikation ausschließlich erfolgen wird. Geeignete Schülerinnen und Schüler, die die oben genannten Kriterien erfüllen, werden von der Kontaktlehrkraft mit dem schulinternen Meldeformular der Schulleitung gemeldet. Die Eltern der Jugendlichen müssen schriftlich ihr Einverständnis zur Anmeldung erklären 

 

Die Anmeldung erfolgt durch die Schule online über das Intranetportal der Kultusverwaltung (http://intranet.kv.bwl.net) über die Menüstruktur: Anwendungen → Onlineverfahren → Start Onlineverfahren → Anmeldung zum/zur Schülermentor/in Sport 2015/2016.

Im Online-Verfahren sind die im Meldeformular erfassten Daten einzugeben. Das Meldeformular verbleibt an der Schule*.

* Bei technischen Fragen zum Online-Verfahren wenden Sie sich bitte an das Service Center Schulverwaltung (SCS), Telefon: 0711/89246-0 / E-Mail: sc@schule.bwl.de, bei inhaltlichen Fragen an die RP-Beauftragten.

Die Zulassung oder Absage zum Lehrgang erfolgt per E-Mail durch das Regierungspräsidium, die offi- zielle Lehrgangseinladung erhalten die Schülerinnen und Schüler vom jeweiligen Fachverband per Post. 

 

Absage der Lehrgangsteilnahme

Da in der Regel wesentlich mehr Anmeldungen erfolgen als Ausbildungsplätze zur Verfügung stehen, können leider nicht alle gemeldeten Schülerinnen und Schüler zugelassen werden (maximal 3 Schüler/innen pro Schule).

Deshalb bitten wir die Schüler/innen dringend, die jeweiligen Lehrgangstermine schon bei der Anmeldung auf mögliche Überschneidungen mit anderen schulischen Veranstaltungen zu überprüfen und gegebenenfalls den Lehrgang über die Schulleitung rechtzeitig abzusagen, damit ein(e) andere(r) Bewerber(in) eingeladen werden kann.

 

EINSATZ DER MENTORINNEN/MENTOREN

Schon während der Ausbildung können von den angehenden Mentorinnen und Mentoren Aufgaben in Schule und Verein übernommen werden.

 

Mentoren-Zertifikat und Vorstellung

Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung erhalten die Mentorinnen und Mentoren ein Zertifikat, das in einem entsprechenden schulischen Rahmen überreicht werden soll. Die Mentorinnen und Mentoren sollen den am Schulleben beteiligten Personen (Lehrkräfte, Hausmeister, Sekretärinnen, Elternvertretern u.a.) in angemessener Weise vorgestellt werden.

 

Rechte und Pflichten

-  Durchführung von Arbeitsgemeinschaften unter Betreuung und Aufsicht einer Sportlehrkraft,

-  Beteiligung an der Planung, Organisation, Durchführung und Auswertung von Sportwettkämpfen,

-  Betreuung von Wettkampfmannschaften bei Schulsportwettbewerben unter Aufsicht eines Erwachsenen,

-  Unterstützung der Kooperationsmaßnahmen Schule und Verein,

-  Mithilfe bei der Ganztagsbetreuung an der Schule,

-  Vorschlagsrecht für Sportveranstaltungen an der Schule,

-  Einbeziehung bei den an der Schule erhältlichen Sportmitteilungen über den „Dienstweg“,

-  Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen der Sportfachverbände, wenn es schulisch vertretbar ist,

-  Vorschlagsrecht für anzuschaffende Sportgeräte und - literatur,

-  Informationspflicht gegenüber der betreuenden Sportlehrkraft (z.B. Beschädigung von Sportgeräten und -stätten, Unfälle, Terminänderungen),

-  Einweisung über das Verhalten bei Unfällen und Sicherheitsmaßnahmen,

-  Eintragung der Mentorentätigkeit ins Zeugnis auf Wunsch der Schülerin/des Schülers.

Zuständig für Planung und Koordination der Schülermentorenausbildung sind der Landessportverband Baden-Württemberg und das Landesinstitut für Schulsport, Schulkunst und Schulmusik Baden-Württemberg. 

 

Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung (ZSL) Außenstelle Ludwigsburg

Reuteallee 40

71634 Ludwigsburg

Tel. (0 71 41) 140 - 633

Fax (0 71 41) 140 - 639

Internet: www.lis-in-bw.de

E-Mail: anja.schoberth@zsl.kv.bwl.de